Auswahl des Prüfkammervolumens:
Wenn das getestete Produkt (Komponenten, Komponenten, Teile oder komplette Maschine) zum Testen in die Testkammer gebracht wird, um sicherzustellen, dass die Atmosphäre um das getestete Produkt die in der Testspezifikation angegebenen Umwelttestbedingungen erfüllen kann, die Arbeitsgröße der Testkammer unterscheidet sich von der Außenseite des getesteten Produkts. Die folgenden Regeln sollten zwischen den Profilabmessungen befolgt werden:
a) Das Volumen des zu testenden Produkts (B×T×H) darf (20-35) Prozent des effektiven Arbeitsraums der Prüfkammer nicht überschreiten (empfohlen werden 20 Prozent). Es wird empfohlen, nicht mehr als 10 Prozent für Produkte zu verwenden, die während des Tests Wärme erzeugen.
b) Das Verhältnis der windzugewandten Querschnittsfläche des getesteten Produkts zur Gesamtfläche des Prüfkammer-Arbeitsraums auf dem Querschnitt ist nicht größer als (35-50) Prozent (empfohlen werden 35 Prozent).
c) Der Abstand zwischen der äußeren Konturfläche des getesteten Produkts und der Wand der Testkammer sollte mindestens 100-150 mm betragen (empfohlen werden 150 mm).
Die obigen Drei-Punkte-Bestimmungen sind tatsächlich voneinander abhängig und vereinheitlicht. Am Beispiel einer 1-Kubikmeter-Würfelbox entspricht das Flächenverhältnis von 1:(0.35~0.5) dem Volumenverhältnis von 1:(0. 2{{10}}7~0,354). 100-150 mm von der Kastenwand entspricht einem Volumenverhältnis von 1:(0,343-0,512).
Um die oben genannten drei Punkte zusammenzufassen, sollte das Volumen der Arbeitskammer des Umwelttestgeräts mindestens das 3- bis 5-fache des Außenvolumens des getesteten Produkts betragen.




